Anfang April diesen Jahres stellte ich bei der Stadt Münster über die Plattform fragdenstaat.de einen Antrag auf Informationszugang (Link zum Antrag) nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Nachdem die Fragestellung in unserer Interregio-AG Digitalisierung aufkam wollte ich wissen, welche Software bei der Stadtverwaltung im Einsatz ist, ob diese Software Open-Source-Software ist und welche Wartungsverträge ggf. bestehen. Hierauf erhielt ich trotz Nachfrage nicht einmal eine Eingangsbestätigung der Stadt – zur Erinnerung: Das IFG-NRW sieht eine Beantwortung in höchstens einem Monat vor – woraufhin ich mich im Mai an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wandte.
Von den mehrfachen Anfragen der Landesdatenschutzbeauftragten zeigte sich die Stadt Münster und der persönlich durch sie angeschriebene Oberbürgermeister allerdings genauso unbeeindruckt wie von meinem ursprünglichen Antrag: Eine Antwort blieb aus. Jetzt hat die Landesdatenschutzbeauftragte das Verhalten der Stadt Münster offiziell beanstandet und die Bezirksregierung Münster als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde informiert.
Es bleibt weiter spannend, ob und wann die Stadt bereit ist das mit der Informationsfreiheit ernst zu nehmen. Das ist jedenfalls nicht das erste Mal, dass die Stadt Münster dadurch auffällt, dass sie die Landesdatenschutzbeauftragte ignoriert.
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